Spritzen TÜV / Gerätekontrolle
Alle drei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen. Seit dem 01.07.2016 gibt es fast keine Ausnahme bei den prüfpflichtigen Geräten mehr. Ab diesem Stichtag müssen alle Pflanzenschutzgeräte im professionellen Einsatz, die nicht komplett von 1 Person getragen werden können, in einem dreijährigen Rhythmus zur Kontrolle vorgeführt werden. Dies Neuerung betrifft vor allem die gärtnerischen Geräte wie z.B. Karrenspritzen, Gießwagen mit separatem Pflanzenschutzgestängen, Nebelgeräte etc. Nach bestandener Prüfung bei uns im Haus gibt es eine farbige Plakette, an der sofort zu erkennen ist, dass die Spritze fit für den Einsatz ist.
Muss man zur Kontrolle, sollte man sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin der Spritze bei unserer Fachwerkstatt bemühen.
Mehr Informationen zum Thema Spritzen-TÜV (Gerätekontrolle) ?
Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erhalten sie wichtige Infos rund um das Thema Spritzen-TÜV (Gerätekontrolle).
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